Die Bedeutung der Signale «Fahrrad» und «Motorfahrrad» werden erweitert
Das Symbol «Fahrrad» gilt für Velos und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis max. 20km/h etc.). Das Symbol «Motorfahrrad» umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas (schnelle Motorfahrräder) sowie die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder». Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, neu auch nicht mit abgestelltem Motor. Die verantwortlichen Behörden können schnelle und schwere Motorfahr- räder künftig, je nach lokalen Verhältnissen, von der Pflicht ausneh- men, Velowege zu benützen.
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